Dienstag, 19. März 2024

NOTRUF: 112

Bestimmungen im Feuerwehrwesen

 

Bayerisches Feuerwehrgese

Die grundlegenden Regelungen über den Aufbau, die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren in Bayern finden sich im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG), der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) und der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG). Wichtige Informationen enthalten auch die Merkblätter "Voraussetzungen zur Ernennung eines Fachberaters Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Feuerwehr oder Seelsorge in der Gemeinde/ Stadt/ Landkreis" und "Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern".

Durch die Bayerische Fahrberechtigungsverordnung (FahrBerV) wurde für Bayern der sogenannte Feuerwehrführerschein geschaffen. Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes kann nach einer organisationsinternen Ausbildung eine Fahrberechtigung erteilt werden, die zum Führen von Einsatzfahrzeugen (gegebenenfalls einschließlich Anhänger) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen berechtigt. Nähere Ausführungen zum Vollzug der Fahrberechtigungsverordnung enthalten die Vollzugshinweise des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu der Fahrberechtigungsverordnung.

Feuerwehren, Rettungsdienste und die im Katastrophenschutz tätigen Organisationen müssen auch leitstellenübergreifend reibungslos zusammenarbeiten. Dafür ist es erforderlich, dass die Alarmierungsplanung, die auf örtlicher Ebene vorgenommen wird, einheitlichen Standards genügt. Dem dient die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung - ABek).

Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) enthält wichtige Verhaltensregelungen zur Verhütung von Bränden, insbesondere zum Umgang mit Feuer und Licht, zu brandgefährlichen Geräten und Arbeiten, zu brandgefährlichen Stoffen und zu Rettungswegen. Zudem enthält sie Regelungen zur Überprüfung gewerblicher Dunstabzugsanlagen durch Kaminkehrer. Sie dient den Bürgern als Information, wo auf Grund brandschutzfachlicher Erkenntnisse besondere Brandgefahren liegen und wie diese verringert oder verhütet werden können. Zugleich ist sie das zentrale Regelwerk für die materiellen Anforderungen bei der Durchführung der Feuerbeschau durch die Gemeinden oder deren Beauftragte.

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